Höhe des Schulgeldes sowie die Möglichkeit der Schulgeldbefreiung bzw. –ermäßigung
Das Schulgeld beträgt 60 € im Monat an allen weiterführenden evangelischen Schulen und 55 € an der ev. Grundschule für das erste Kind sowie 40 € für das zweite Kind. Für jedes weitere Kind wird kein Schulgeld mehr berechnet.
Es besteht für alle Eltern die Möglichkeit, beim Evangelischen Schulwerk in Hannover einen Antrag auf Schulgeldbefreiung bzw. -ermäßigung zu stellen. Dieser Antrag ist in jedem Schuljahr erneut zu stellen.
Grundsätzlich vom Schulgeld befreit sind:
Hartz IV oder Sozialhilfeempfänger sowie Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen, welches dem ausgerechneten Hartz IV Satz gleichgestellt ist oder diesen möglicherweise unterschreitet.
Eine Schulgeldermäßigung erhalten Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen, jedoch über dem gültigen Hartz IV Satz liegen. Diese Überschreitung darf jedoch nicht höher als 25 % sein.
Die Berechnung wird individuell vorgenommen.
Die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten Sie hier über den Link als PDF-Download oder direkt in den Schulen.