Aufgaben des Kuratoriums
Das Kuratorium nimmt im Auftrage des Landeskirchenamtes die Befugnisse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers als Träger des Schulwerkes wahr, soweit sich das Landeskirchenamt diese nicht vorbehält.
Es ist dafür verantwortlich, die erforderlichen personellen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen des Schulwerkes zu schaffen.
Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören insbesondere die Beratung und Beschlussfassung über
- die Grundsätze der Arbeit des Schulwerkes,
- die aktuellen und zukünftigen Aufgaben des Schulwerkes,
- die Verfassung der Schulen,
- die Grundsätze für die Schüleraufnahme im Rahmen der mit den kommunalen Trägern geschlossenen Schulübernahmeverträge,
- die Aufsicht über die Schulen unbeschadet der Befugnisse der staatlichen Schulaufsicht und der Aufsicht des Landeskirchenamtes,
- die Auswertung und Umsetzung von Evaluationsverfahren und -ergebnissen, soweit sie über den Verantwortungsbereich der Schule hinausgehen,
- die Aufstellung des Haushalts- und Stellenplans des Schulwerkes und der Schulen aufgrund der Vorlage des geschäftsführenden Ausschusses; diese bedürfen der Zustimmung durch das Landeskirchenamt.
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes der Geschäftsstelle,
- Entgegennahme des Berichtes der Geschäftsstelle sowie von Prüfberichten,
- die Vertretung des Schulwerkes,
- Begründung, Änderung und Beendigung von Dienstverhältnissen privatrechtlich angestellter und öffentlich–rechtlich beschäftigter Mitarbeitenden für das Schulwerk und die Schulen, soweit sie nicht dem Landeskirchenamt vorbehalten sind; das Kuratorium kann die genannten Aufgaben nach eigenem Ermessen dem Personalausschuss, der Leitung der Geschäftsstelle oder den Schulen übertragen,
- Vorschläge zur Bestimmung der Leitung der Geschäftsstelle,
- Vorschläge zur Änderungen dieser Ordnung sowie die Schulgeldordnungen im Rahmen vom Landeskirchenamt beschlossener Grundsätze.
Das Kuratorium nimmt das Leitbild und das Schulprogramm einschließlich des evangelischen Profils der Schulen zur Kenntnis und beschließt im Bedarfsfall über Vorgaben zur Änderung.